Der Betriebsrat teilte der Geschäftsleitung von Boyens mit, dass die Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungsicherung nur in direkter Beteiligung von ver.di erfolgen kann.
Dies geht aus den gültigen Manteltarifverträgen hervor. Wie zu erwarten war, sieht die Geschäftleitung dies vollkommen anders und hat den Vorgang zur rechtlichen Prüfung an den Verband weitergeleitet. Gleichzeitig soll ver.di-Geschäftsführer Jürgen Reimer unterrichtet werden.
Wir werden in einer Mitgliederversammlung (Termin steht noch nicht fest) mit Euch darüber beraten.