wünscht der Ortsverein ein besinnliches Weihnachtsfest
und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr.
Donnerstag, 22. Dezember 2011
Mittwoch, 21. Dezember 2011
ver.di ebnet den Weg zur Beschäftigungssicherung
Martin Dieckmann (ver.di Landesfachbereichsleiter) hat der Geschäftsleitung von Boyens den Entwurf einer Tarifvereinbarung zwischen ver.di und Mediaprint übersandt. Wenn jetzt die Geschäftsleitung unterzeichnet, ist auch rechtlich der Weg zur Arbeitszeitreduzierung frei. Die Transparenz gegenüber den anderen Verlagen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wäre damit gewahrt.
Mittwoch, 14. Dezember 2011
Martin Dieckmann kommt nach Heide
Der Landesfachbereichsleiter Martin Dieckmann kommt am 20. Dezember 2011 nach Heide.
Grund ist die Ausformulierung zur Beschäftigungssicherung bei MediaPrint in Weddingstedt. Damit die Arbeitszeitverkürzung zum 1.1.2012 in Kraft treten kann, muss im Vertrag die ver.di-Beteiligung berücksichtigt werden. Vorsorglich hat der OV Heide die ver.di-Beschäftigten in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber befragt.
Die Klärung der Tarifzugehörigkeit gilt auch für andere Bereiche bei Boyens in Heide.
Grund ist die Ausformulierung zur Beschäftigungssicherung bei MediaPrint in Weddingstedt. Damit die Arbeitszeitverkürzung zum 1.1.2012 in Kraft treten kann, muss im Vertrag die ver.di-Beteiligung berücksichtigt werden. Vorsorglich hat der OV Heide die ver.di-Beschäftigten in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber befragt.
Die Klärung der Tarifzugehörigkeit gilt auch für andere Bereiche bei Boyens in Heide.
Sonntag, 11. Dezember 2011
Ver.di-Beschäftigte stimmen Arbeitszeitverkürzung unter Vorbehalt zu
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde das Für und Wider einer Beschäftigungssicherung durch Arbeitszeitverkürzung ausgiebig diskutiert.
Ein zentrales Thema der Diskussion war die ungeklärte Rechtslage. Zu welchem Tarifbereich gehört eigentlich die Druckerei in Weddingstedt? Durch die Doppelmitgliedschaft im Zeitungsverlegerverband Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern und der Mitgliedschaft im Bundesverband Druck gibt es zwei Tarifverbände die mit ver.di einen gültigen Vertrag geschlossen haben. Die ver.di-Position ist da eindeutig: Bei Doppelmitgliedschaft hat nach neuester Rechtsprechung der regionale Flächentarifvertrag Vorrang vor einem überregionalen Tarifvertrag. Es besteht also Handlungsbedarf bei den beiden Arbeitgeberverbänden, die letztendlich unter sich klären müssen, ob eine Doppelmitgliedschaft vorliegt.
Bei einer Mitgliedschaft im Verband Zeitungsverlage muss ver.di einer Arbeitszeitverkürzung nach Beschäftigungssicherung zustimmen. Da jetzt noch keine eindeutige Rechtsicherheit besteht, hat der OV-Heide vorsorglich diese Mitgliederversammlung durchgeführt, damit einer Einführung der Arbeitszeitverkürzung zum 1. Januar 2012 vorläufig nichts mehr im Wege steht.
Der Kompromiss, der gefunden wurde sieht folgendermaßen aus:
Weddingstedt sollte der Anlass sein, alle Betriebe von Boyens Medien auf die Tarifzughörigkeit zu überprüfen.
Ein zentrales Thema der Diskussion war die ungeklärte Rechtslage. Zu welchem Tarifbereich gehört eigentlich die Druckerei in Weddingstedt? Durch die Doppelmitgliedschaft im Zeitungsverlegerverband Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern und der Mitgliedschaft im Bundesverband Druck gibt es zwei Tarifverbände die mit ver.di einen gültigen Vertrag geschlossen haben. Die ver.di-Position ist da eindeutig: Bei Doppelmitgliedschaft hat nach neuester Rechtsprechung der regionale Flächentarifvertrag Vorrang vor einem überregionalen Tarifvertrag. Es besteht also Handlungsbedarf bei den beiden Arbeitgeberverbänden, die letztendlich unter sich klären müssen, ob eine Doppelmitgliedschaft vorliegt.
Bei einer Mitgliedschaft im Verband Zeitungsverlage muss ver.di einer Arbeitszeitverkürzung nach Beschäftigungssicherung zustimmen. Da jetzt noch keine eindeutige Rechtsicherheit besteht, hat der OV-Heide vorsorglich diese Mitgliederversammlung durchgeführt, damit einer Einführung der Arbeitszeitverkürzung zum 1. Januar 2012 vorläufig nichts mehr im Wege steht.
Der Kompromiss, der gefunden wurde sieht folgendermaßen aus:
- Der Vertrag soll als Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag gekennzeichnet werden.
- Vorläufige Zustimmung zur Einführung der neuen Arbeitszeit auf Probe (halbes Jahr)
- In diesem halben Jahr sollen die Verbände die Tarifzugehörigkeit klären.
- Unterschriften werden von der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat und ver.di geleistet.
Weddingstedt sollte der Anlass sein, alle Betriebe von Boyens Medien auf die Tarifzughörigkeit zu überprüfen.
Abonnieren
Posts (Atom)