Ein zentrales Thema der Diskussion war die ungeklärte Rechtslage. Zu welchem Tarifbereich gehört eigentlich die Druckerei in Weddingstedt? Durch die Doppelmitgliedschaft im Zeitungsverlegerverband Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern und der Mitgliedschaft im Bundesverband Druck gibt es zwei Tarifverbände die mit ver.di einen gültigen Vertrag geschlossen haben. Die ver.di-Position ist da eindeutig: Bei Doppelmitgliedschaft hat nach neuester Rechtsprechung der regionale Flächentarifvertrag Vorrang vor einem überregionalen Tarifvertrag. Es besteht also Handlungsbedarf bei den beiden Arbeitgeberverbänden, die letztendlich unter sich klären müssen, ob eine Doppelmitgliedschaft vorliegt.
Bei einer Mitgliedschaft im Verband Zeitungsverlage muss ver.di einer Arbeitszeitverkürzung nach Beschäftigungssicherung zustimmen. Da jetzt noch keine eindeutige Rechtsicherheit besteht, hat der OV-Heide vorsorglich diese Mitgliederversammlung durchgeführt, damit einer Einführung der Arbeitszeitverkürzung zum 1. Januar 2012 vorläufig nichts mehr im Wege steht.
Der Kompromiss, der gefunden wurde sieht folgendermaßen aus:
- Der Vertrag soll als Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag gekennzeichnet werden.
- Vorläufige Zustimmung zur Einführung der neuen Arbeitszeit auf Probe (halbes Jahr)
- In diesem halben Jahr sollen die Verbände die Tarifzugehörigkeit klären.
- Unterschriften werden von der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat und ver.di geleistet.
Weddingstedt sollte der Anlass sein, alle Betriebe von Boyens Medien auf die Tarifzughörigkeit zu überprüfen.